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OERTLI Wärme Warmwasser Wohlbefinden

Verkaufsbedingungen

OERTLI ROHLEDER Wärmetechnik GmbH liefert an das verarbeitende Handwerk. Dies schließt prinzipiell die Belieferung von Endkunden ( Endanwendern ) aus !


Lieferungs-und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines


1.1
Diese Bedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen - Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.2
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung zustande.

1.3
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund
technischen Fortschritts ohne vorherige Ankündigung vor.                  

1.4
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. 

1.5
Der Besteller ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen


2.1
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Transportverpackung. Die Berechnung der Transportverpackung erfolgt zu Selbstkostenpreisen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2
Rechnungen sind zahlbar innerhalb acht Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf den reinen Warenwert ohne Transportverpackung oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Kein Skontoabzug ist möglich bei Reparatur- und Ersatzteilrechnungen. Jeder Skontoabzug entfällt, wenn der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Verträgen uns gegenüber in Verzug ist.                   

2.3
Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Bestellers.

2.4
Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig und werden vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten - nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Kosten einschließlich des Diskonts gehen zu Lasten des Bestellers.

2.5
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 12% p. a. sowie sonstige Kosten zu berechnen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

2.6
Löst im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten der Besteller einen Scheck oder Wechsel nicht ein, ist er mit einer Zahlung in Verzug hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller für bereits getätigte Lieferungen sofort fällig.
Weitere Lieferungen können wir von vorheriger Sicherheitsleistung oder Zug-um-Zug-Leistung des Kaufpreises abhängig machen. Wird die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn beim Besteller Ereignisse eintreten,
die seine Kreditwürdigkeit als zweifelhaft erscheinen lassen.

3. Lieferung

3.1
Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei uns oder im Betrieb eines Vorlieferanten. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen.
 

3.2 Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens kann der Besteller nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt.             

3.3 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung oder, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, mit der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bis zur Bezahlung unserer gesamten gegenwärtigen und zukünftig noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.


4.2
Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Besteller schon jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf an Dritte in Höhe des von uns in Rechnung gestellter Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten mit Rang vor dem Rest an uns ab. Der Besteller ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt.                     

4.3
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware auch im Rahmen von Werk- und Werklieferungsverträgen gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns sofort Kenntnis zu geben.
Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
 

4.4 Soweit nicht das Abzahlungsgesetz eingreift, sind wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, zu unserer Sicherheit die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen, ohne vorher vom Vertrage zurückzutreten oder eine Nachfrist gemäß § 326 BGB zu setzen.

4.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.


5. Gewährleistung


5.1
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche
in der Weise, dass wir alle Teile nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen, die sich innerhalb von 24 Monaten nach Gefahrübergang auf den Endabnehmer, infolge eines nachweislich vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen.
„Voraussetzung für die vorgenannte Gewährleistung ist eine nachweislich erfolgte fachgerechte Wartung nach jeweils längstens 12 Monaten; andernfalls reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate seit Gefahrübergang auf den Endverbraucher."
Keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Haftung wird für Schäden übernommen, die entweder durch Verkalkung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen
entstanden sind und die nicht zuvor auf unsere Geräte oder Anlagen abgestimmt waren Das Gleiche gilt bei der Verwendung von Ergänzungs-, Austausch-, Zubehörteilen oder Armaturen.
Nach Ablauf von 6 Monaten wird eine Kundendienst- Anfahrtspauschale berechnet. Bei Ersatzteilen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Die Gewährleistung erlischt spätestens 30 Monate nach Gefahrübergang auf unseren unmittelbaren Vertragspartner.
 

5.2
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mangeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, auf jeden Fall jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.               
5.3 Nehmen der Besteller oder Dritte ohne unsere Einwilligung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.

5.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl oder halten wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung schuldhaft nicht ein, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen. Kommt eine Einigung zwischen dem Besteller und uns über die Minderung nicht zustande, so kann der Besteller auch die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
 

5.5 Ausgeschlossen sind - soweit gesetzlich zulässig – alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen.

6. Gerichtsstand und Rechtswahl

6.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, unser Firmensitz alleiniger Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des
Bestellers berechtigt.

6.2 Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen
inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
einheitlichen Kaufrechts der Haager Abkommen von 1964 und des Wiener UNCITRAL-Abkommens vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt. Die Partner verpflichten sich, die unwirksamen
Bedingungen durch andere wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, welche dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz Möglingen Amtsgericht Stuttgart HRB 205078 Geschäftsführer Arthur van Schayk, Stand 1.1.1992

 

"Änderungen vorbehalten"